Welche Fahrzeuge dürfen ab dem 19.01.2013 mit der Klasse B gefahren werden?
Die Klasse B berechtigt zum Führen von Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und
- einem Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse (zGM) oder
- einem Anhänger über 750 kg zGM, wenn die zGM der Kombination (zGM Zugfahrzeug + zGM Anhänger) nicht größer ist als 3.500 kg.
„Altbesitzer“, welche die Klasse B bis zum 18. Januar 2013 erworben haben, kommen auch in den Genuss dieser Regelung:
- Sie dürfen deshalb ab dem 19. Januar 2013 mit der Klasse B Kombinationen fahren, bei denen die zGM des Anhängers größer ist als die Leermasse des Zugfahrzeugs (dafür war bisher die Klasse BE notwendig).
- Aufgrund des Besitzstandes dürfen Sie weiterhin dreirädrige Kraftfahrzeuge führen.
Neu: B96
- Für Fahrzeugkombinationen (Anhänger über 750 kg zGM) mit einer zGM von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 4.250 kg kann die Klasse B mit der Schlüsselzahl 96 erweitert werden.
- Zum Erwerb von B96 ist keine Prüfung erforderlich, sondern lediglich eine Fahrerschulung in einer Fahrschule. Die Schulung dauert 7 Stunden á 60 Minuten (2,5 Stunden Theorie, 3,5 Stunden praktische Übungen auf dem Platz und 60 Minuten Fahren im Straßenverkehr).
Für welche Fahrzeugkombinationen ist die Klasse BE erforderlich?
- Die Klasse BE wird benötigt für Fahrzeugkombinationen mit einer zGM von mehr als 3.500 kg, wenn die zGM des Anhängers über 750 kg liegt.
- Ist die zGM des Anhängers größer als 3.500 kg wird für die Fahrzeugkombination die Klasse C1E benötigt, obwohl das Zugfahrzeug ein Fahrzeug der Klasse B ist.
- Die Klasse BE wird erworben über eine Ausbildung und eine praktische Prüfung.
Klasse 3
Führerscheininhaber der alten Klasse 3 dürfen alle einachsigen Anhänger (einschließlich Anhänger mit Tandem-Achser) mit Ihrem Fahrzeug ziehen.
100 km/h Regelung für Kfz-Anhänger auf Autobahnen
Grundsätzlich gilt für Fahrten mit dem Anhänger eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80km/h. Wer allerdings mit dem Anhänger 100km/h möchte, muss sich an bestimmte Regelungen halten:
Folgende technische Voraussetzungen müssen Sie bzw. Ihr Fahrzeug erfüllen:
- Ihr Fahrzeug muss mit ABS ausgestattet sein
- Das zulässige Gesamtgewicht des Autos darf maximal 3,5 t betragen
- Der Anhänger ist für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet
- Die Anhängerreifen sind für 120 km/h ausgelegt und müssen wenigstens den Geschwindigkeitsindex l (=120 km/h) aufweisen
- Die Bereifung des Anhängers muss jünger als 6 Jahre sein
Maximale zulässige Gesamtmasse des Anhängers
Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf keinen der folgenden drei Werte übersteigen
- die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeuges
- die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeuges
- das Produkt aus X und Leergewicht Zugfahrzeug ( X * Leergewicht Zugfahrzeug)
Für X gelten in Abhängigkeit von der technischen Ausstattung der Kombination folgende Werte:
Technische Ausrüstung des Anhängers | ||
Ohne Bremse und hydraulische Stoßdämpfer | Mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern | |
lang | Wohnwagen | Andere Anhänger |
0,3 | 0,8 bzw. 1,0* | 1,1 bzw. 1,2* |
Die mit * (Sternchen) versehenen Werte dürfen verwendet werden, wenn
- der Anhänger mit einer geeigneten Kuppelung mit Stabilisierungseinrichtung oder
- der Anhänger mit einem geeigneten fahrdynamischen Stabilitätssystem oder
- das Zugfahrzeug mit einem geeigneten fahrdynamischen Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb (in der Zulassungsbescheinigung auffindbar)
ausgerüstet ist.