
Tempo 100 km/h - Voraussetzungen für Ihr Anhänger-/Fahrzeuggespann
Um mit Höchstgeschwindigkeit 100 km/h zu fahren, müssen die folgenden Voraussetzungen
des Zugfahrzeugs und Anhänger erfüllt sein:
Voraussetzungen des Anhängers:
a. bei ungebremsten Anhängern: X = 0,3
b. bei gebremsten Anhängern mit hydraulischen Achsstoßdämpfern:
Also ergibt sich: Zul. Gesamtmasse des Anhängers = X · Leermasse Zugfahrzeug
Das so errechnete Gesamtgewicht des Anhängers für Tempo 100 km/h darf nicht:
Strassenverkehrsbehörde:
Die Strassenverkehrsbehörde aufsuchen, die Bestätigung vorlegen und dort offiziell bescheinigen lassen. Die Bescheinigung gilt nur für dieses Gespann und ist mit den Kfz-Papieren des Gespannes permanent mitzuführen. Zwei versiegelte Tempo-100-Plaketten werden übergeben und müssen wie folgt angebracht werden:
Anhängelast:
Tempo 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen in Deutschland für Pkw und andere mehrspurige Kraftfahrzeuge bis Gesamtgewicht 3,5t
(Gesamtgewicht 3,5t betrifft das Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs).
Achtung
Durch Temp 100 km/h wird das Gesamtgewicht des Anhängers in der Regel abgelastet (Faktor 0,8 oder 1,1). Dieses neu festgelegte, meist abgelastete Gesamtgewicht des Anhängers gilt dann auch bei 80 km/h. Es ist nicht möglich in den Anhängerschein zwei Gesamtgewichte einzutragen!
Merke!
Alles was versicherungs- und steuerrelevant ist, muss im Kfz-Brief und Kfz-Schein eingetragen werden, beispielsweise das neue Gesamtgewicht oder veränderte Maße.
Stand der Informationen: November 2007